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Entnahme von Löschwasser

Die Bereitstellung von Löschwasser aus dem Wasserrohrnetz erfolgt für den Grundschutz. Der Umfang ist abhängig von der Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes und der Versorgungssituation.

Der Grundschutz umfasst den Brandschutz für Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko. Die Leistungskapazität des Grundschutzes, also wie viel Löschwasser dem entsprechenden Objekt bereitsgestellt wird, ist über das Bebauungsplanverfahren der Städte und Gemeinden auf Basis des DVGW Arbeitsblattes W 405 festgeschrieben. Für Bereiche, die im Bebauungsplan nicht erfasst sind, erfolgt eine Einschätzung analog zum Arbeitsblatt. Bauherren oder Plaungsbüros können für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes eine kostenfreie Auskunft zum Grundschutz bei uns anfordern.

Bitte schicken Sie Ihre Anfrage unter Angabe der Objektadresse bzw. der Grundstücksbezeichnung ausschließlich per E-Mail an
Netzberechnung.Loeschwasser@enervie-vernetzt.de

Nachdem wir Ihre Anfrage bearbeitet haben, erhalten Sie von uns unter anderem einen Planausschnitt mit Lage und Nennweite der Versorgungsleitung, den dazugehörigen Hydranten und eine schriftliche Beurteilung des jeweiligen Bereichs. In dieser ist - gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt 405 - die Löschwassermenge aus unserem Leitungsnetz, die für eine Löschzeit von mindestens 2 Stunden zur Verfügung steht, angegeben.