Enervie Gruppe Logo

Zu den Entlastungspaketen und was Sie zur Strom- und Gaspreisbremse von Ihrem Netzbetreiber wissen müssen

Im Dezember 2022 hat der Gesetzgeber die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Sie gelten ab dem 01.03.2023 (mit Rückwirkung zum 01.01.2023). Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Regelungen sowie zur Umsetzung bei ENERVIE Vernetzt als Ihrem Netzbetreiber.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Energielieferanten - dem Anbieter, von dem Sie Strom und/oder Gas beziehen - zu Ihren Entlastungsbeträgen zu informieren. 

Wann greift die Strom- und Gaspreisbremse? Bin ich betroffen?

Für Strom gilt: Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Für Gas gilt: Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden.

Wenn Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unterhalb des Preisdeckels (für Strom unter 40 ct/kWh und für Gas unter 12 ct/kWh) liegt, bezahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis. Die Preisbremsen gelten dann für Sie nicht.

Was ist die Jahresverbrauchsprognose?

Für Strom gilt: Wir als Ihr Netzbetreiber prognostizieren die Jahresverbrauchsprognose. Sie dient der Energiemengenbilanzierung zwischen dem Lieferanten - Ihrem Energieanbieter - und dem Netzbetreiber.

Für Gas gilt: Die Jahresverbrauchsprognose ist ein rein informatorisches Stammdatum und wird von uns Ihrem Lieferanten mitgeteilt. Dies ist im Rahmen der Gesetzgebung zur Gaspreisbremse an der Stelle zweckentfremdet worden und wurde vom Gesetzgeber festgelegt.

Wie wird die Jahresverbrauchsprognose ermittelt und wie setzt sie sich zusammen?

Für Strom gilt: Entscheidend für die Strompreisbremse ist der Jahresverbrauch, den wir als Ihr Netzbetreiber für Ihre Entnahmestelle aktuell prognostiziert haben. Die Verbrauchsprognose basiert in der Regel auf Ihrem Vorjahresverbrauch. Sie bildet die Grundlage für den Entlastungsbetrag, den Ihnen Ihr Energielieferant nennt.

Bei verbrauchenden Marktlokationen, die auf Grundlage einer spezifischen Arbeit bilanziert werden, liegt keine Jahresverbrauchsprognose vor. Bei diesen Marktlokationen hat der Lieferant die spezifische Arbeit mit einem Faktor (TMZ-Jahreswert) zu multiplizieren. Der so ermittelte Wert stellt die Jahresverbrauchsprognose dar, die im Rahmen der Strompreisbremse für diese Marktlokationen verwendet wird. Der TMZ-Jahreswert liegt bei der ENERVIE Vernetzt bei 2650.

Für Gas gilt: Entscheidend für die Gaspreisbremse ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. In der Regel dürfte das der Verbrauch sein, der Ihrem vom Energieanbieter genannten Abschlag für September 2022 zugrunde gelegen hat.

Es ist zu beachten, dass die Jahresverbrauchsprognose gasseitig nur eine Information darstellt. Diese wird nicht für die Bilanzierung verwendet. Relevant ist lediglich der Kundenwert. Der Kundenwert wird über ein Temperaturmehrjahresmittel ermittelt und dann mit einem Umrechnungsfaktor auf die Jahresverbrauchsprognose umgerechnet.

Was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass meine Prognose falsch übermittelt wurde?

Für Strom und Gas gilt: Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Energieanbieter/Lieferanten auf. Dieser prüft die Meldungen, die er von uns als Ihrem Netzbetreiber erhalten hat. Sollte sich herausstellen, dass eine falsche Prognose übermittelt worden ist, ist es Aufgabe des  Energieanbieter/Lieferanten eine Klärung mit uns herbeizuführen.

Wie kann die Jahresverbrauchsprognose geändert werden?

Für Strom gilt: Die Jahresverbrauchsprognose wird in der Regel einmal im Jahr im Zuge der Turnusablesung geändert. Andernfalls können Sie Änderungen der Jahresverbrauchsprognosen über Ihren Energieanbieter/Lieferanten veranlassen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Ihrem Lieferanten auf. Dieser wird die Änderung der Jahresverbrauchsprognose über einen elektronischen Datenaustausch gegenüber dem Netzbetreiber zum nächstmöglichen Termin (in der Regel zum übernächsten Monatsersten) veranlassen.

Für Gas gilt: Die Jahresverbrauchsprognose wird ebenfalls in der Regel einmal im Jahr im Zuge der Turnusablesung geändert.

Der Kundenwert wird nach einer Turnusabrechnung überprüft und bei geändertem Kundenverhalten automatisch angepasst und dem Lieferanten übermittelt.

Was passiert, wenn ich den Energieanbieter/Lieferanten wechsel?

Für Strom und Gas gilt: Wenn Sie Ihren Energieanbieter/Lieferanten wechseln, erhalten Sie ab dem Wechsel die Entlastungen von Ihrem neuen Lieferanten. Dafür müssen Sie Ihrem neuen Lieferanten eine Kopie der Abrechnung des ursprünglichen Lieferanten vorlegen.