Für Strom gilt: Entscheidend für die Strompreisbremse ist der Jahresverbrauch, den wir als Ihr Netzbetreiber für Ihre Entnahmestelle aktuell prognostiziert haben. Die Verbrauchsprognose basiert in der Regel auf Ihrem Vorjahresverbrauch. Sie bildet die Grundlage für den Entlastungsbetrag, den Ihnen Ihr Energielieferant nennt.
Bei verbrauchenden Marktlokationen, die auf Grundlage einer spezifischen Arbeit bilanziert werden, liegt keine Jahresverbrauchsprognose vor. Bei diesen Marktlokationen hat der Lieferant die spezifische Arbeit mit einem Faktor (TMZ-Jahreswert) zu multiplizieren. Der so ermittelte Wert stellt die Jahresverbrauchsprognose dar, die im Rahmen der Strompreisbremse für diese Marktlokationen verwendet wird. Der TMZ-Jahreswert liegt bei der ENERVIE Vernetzt bei 2650.
Für Gas gilt: Entscheidend für die Gaspreisbremse ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. In der Regel dürfte das der Verbrauch sein, der Ihrem vom Energieanbieter genannten Abschlag für September 2022 zugrunde gelegen hat.
Es ist zu beachten, dass die Jahresverbrauchsprognose gasseitig nur eine Information darstellt. Diese wird nicht für die Bilanzierung verwendet. Relevant ist lediglich der Kundenwert. Der Kundenwert wird über ein Temperaturmehrjahresmittel ermittelt und dann mit einem Umrechnungsfaktor auf die Jahresverbrauchsprognose umgerechnet.