Handbuch für Dienstleister
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
Für unsere Netzkunden stellen wir eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetztes bereit, wodurch der Empfänger der Bauleistungen (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug befreit ist.
§ 48b EStG Bescheinigung für die ENERVIE Vernetzt GmbH