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Zusammenarbeit mit Dienstleistern

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Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen

Für unsere Netzkunden stellen wir eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetztes bereit, wodurch der Empfänger der Bauleistungen (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug befreit ist.

§ 48b EStG Bescheinigung für die ENERVIE Vernetzt GmbH