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Allgemeines zur Erdgasumstellung von L- auf H-Gas

Was ist L- und was ist H-Gas?

Die beiden Gasarten unterscheiden sich bezüglich ihrer chemischen Zusammensetzung und ihres Brennwerts. L-Gas (aus dem Englischen für "low calorific gas") ist Erdgas mit einem niedrigen Brennwert und einem Methananteil von 79,8 bis 87 Volumenprozent. Es enthält zusätzlich mehr Stickstoff und Kohlendioxid als H-Gas. H-Gas (aus dem Englischen für "high calorific gas") hat einen etwa 20 Prozent höheren Brennwert und einen Methananteil zwischen 87 und 99,1 Volumenprozent. Die Anteile von Stickstoff und Kohlendioxid sind dementsprechend geringer als beim L-Gas.

Warum muss die Versorgung von L- auf H-Gas umgestellt werden?

In Deutschland werden Haushalte und Unternehmen bisher mit einer dieser zwei Gasarten versorgt. Die L-Gas-Vorkommen stammen aus Deutschland und den Niederlanden und gehen kontinuierlich zurück. Ab Oktober 2029 werden die Niederlande nach aktuellem Stand kein L-Gas mehr nach Deutschland exportieren. Deshalb müssen bis dahin alle Regionen, die bisher mit L-Gas versorgt wurden, schrittweise auf H-Gas umgestellt werden. H-Gas kommt unter anderem aus Ländern wie Norwegen, Dänemark, Großbritannien und Russland. Die dort vorhandenen H-Gas-Reserven garantieren eine verlässliche Gasversorgung für das gesamte Bundesgebiet. Die aktuellen Prognosen gehen von einer Verfügbarkeit des Erdgases für die nächsten 100 bis 250 Jahre aus.

Welche Regionen sind von der Umstellung betroffen?

Betroffen sind alle Regionen, in denen zurzeit noch L-Gas verbraucht wird. Das sind vorwiegend der Norden und Westen Deutschlands mit den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Hessen. Meist ist nicht das gesamte Bundesland betroffen, sondern nur bestimmte Städte, Landkreise oder sogar auch nur bestimmte Stadtteile.

Das heißt, jeder Kunde, der aktuell mit L-Gas versorgt wird – egal, von welchem Gasanbieter er beliefert wird – ist von der Umstellung betroffen.

Was bedeutet die Umstellung für mich als Gaskunden?

Neben der komplexen technischen Umstellung des Netzes, die wir als zuständiger Netzbetreiber durchführen, müssen alle Gasverbrauchsgeräte wie Gasherde, Gasheizungen und Gasthermen sowie alle Gewerbe- und Industrieanlagen fachgerecht erhoben und angepasst werden.

Die Arbeiten erfolgen in zwei Schritten mit einem Zeitabstand von einigen Monaten:

  • Im ersten Termin erfasst ein Mitarbeiter unserer qualifizierten Partnerunternehmen all Ihre Gasgeräte.
  • Im zweiten Termin erfolgt dann die technische Anpassung der Geräte auf die neue Gasart.

Bei rund zehn Prozent der Gasgeräte wird nach der Erhebung oder Anpassung zusätzlich noch ein Termin zur Qualitätskontrolle durch ein weiteres unabhängiges Unternehmen notwendig sein. So sieht es der Gesetzgeber vor. Und auch wir seitens ENERVIE Vernetzt wollen ganz sicher sein, dass alle Arbeiten zur Erhebung und Anpassung durch die Partnerfirmen unserem hohen Qualitätsstandard entsprechen und auch zu Ihrer vollsten Zufriedenheit ausgeführt wurden.

 

Wann muss auf H-Gas umgestellt werden?

Den genauen Zeitplan, welches Netzgebiet zu welchem Zeitpunkt von der Umstellung betroffen ist, schreibt der sogenannte Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) vor. Dieser wird von den Fernleitungsnetzbetreibern unter Beteiligung der Bundesnetzagentur aufgestellt und mit den Verteilnetzbetreibern abgestimmt.

Gemäß dieser Planung haben wir in unserer Region im April 2018 der Erhebung der Gasverbrauchsgeräte im Netzgebiet Kierspe begonnen. Ab Januar 2022 folgt dann in Kierspe die eigentliche Anpassung der Gasgeräte auf H-Gas.

Die restlichen ENERVIE L-Gas-Netzgebiete sind im Jahr 2023 von der Erdgasumstellung betroffen. Dabei wird die Gasversorgung  in zwei Teilschritten zwischen Ende April und Ende Juli 2023 umgestellt. Dafür starten wir ab Oktober 2019 mit der Erhebung und ab Ende 2022 mit der Anpassung der Gasgeräte.

Ich bin kein Gaskunde der örtlichen Stadtwerke oder ENERVIE Vernetzt. Wer ist für die Erdgasumstellung verantwortlich?

Für die Erdgasumstellung sowie Erhebung und Anpassung der Gasgeräte ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer der örtliche Netzbetreiber zuständig. Und zwar unabhängig davon, von wem Sie Ihr Erdgas beziehen. Dementsprechend sind wir - ENERVIE Vernetzt - für die reibungslose Erdgasumstellung in Altena, Hagen-Hohenlimburg und Hagen-Dahl sowie in Kierspe, Lüdenscheid und Schalksmühle verantwortlich. 

Da dies eine große, aber zeitlich begrenzte Aufgabe ist, die wir mit unserem eigenen Personal allein nicht bewältigen können, haben wir zertifizierte Fachunternehmen wie ENERVIE Service, U-SERV und NGC-Tec. mit der Erhebung und Anpassung Ihrer Gasgeräte beauftragt. Die Gaslieferanten, zum Beispiel Mark-E, die Stadtwerke Lüdenscheid oder die Stadtwerke Kierspe, sind zwar unsere Partner, haben jedoch mit der Erdgasumstellung selbst nichts zu tun.

Wissen mein Installateur und Schornsteinfeger zur Erdgasumstellung Bescheid?

Wir informieren alle Installateure, die bei uns als Vertragsinstallateure gelistet sind und auch die Schornsteinfeger in unseren Netzgebieten regelmäßig. So können sie Ihnen technische Fragen zur Umstellung beantworten. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass im Normalfall kein Eingreifen seitens Installateur oder Schornsteinfeger zur Umstellung notwendig ist.

Erhebung und Anpassung

Warum muss mein Gerät auf H-Gas angepasst werden?

Jedes Gasgerät wird bei der Installation von Ihrem Installateur auf die jeweilige Gasart eingestellt, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten. Wird die Gasart umgestellt, muss auch das Gerät angepasst werden. Geschieht dies nicht, können die Gasgeräte Schaden nehmen, darüber hinaus können der Betriebsort oder sogar das Leben des Anlagenbetreibers gefährdet sein.

Als Netzbetreiber sind wir für die Sicherheit der Netze und der angeschlossenen Verbrauchsgeräte – und damit unserer Kunden – verantwortlich. Um die Sicherheit in der Gasversorgung und beim Betrieb Ihrer Gasgeräte gewährleisten zu können, sind wir daher zur Anpassung Ihrer Gasgeräte verpflichtet. Ohne die Anpassung Ihrer Gasgeräte wären wir gezwungen, Ihren Gasanschluss zu sperren, um die Sicherheit weiterhin gewährleisten zu können.

Was genau passiert bei der Erhebung?

Bei der Erhebung werden zunächst der Stammdaten überprüft, also geklärt, ob die Zählernummer, der Ansprechpartner vor Ort und der Anschlussnehmer korrekt sind. Anschließend werden die Leitungen, die Aufstellungen und die Installationen auf Mängel überprüft. Danach findet die eigentliche Erfassung des Gerätes statt, bei der die Daten zum Gasverbrauchsgerät aufgenommen sowie eine Funktionsprüfung und Abgasmessung durchgeführt werden. Abschließend wird Ihr Gasgerät mit einem Aufkleber versehen, welcher die erfolgreiche Erhebung bestätigt. Das Ganze dauert pro Grasverbrauchsgerät etwa 30 Minuten.

Was genau passiert bei der Anpassung?

Bei der Anpassung werden ebenfalls zunächst die Stammdaten überprüft. Danach wird der Zählerstand abgelesen und dokumentiert. Anschließend werden die Leitungen, die Aufstellungen und Installationen erneut auf Mängel überprüft.

Nach einer kurzen Überprüfung des Gasgerätes wird die Anpassung anhand der jeweiligen Anpassungsmethode durchgeführt. In den meisten Fällen wird hierbei eine Düse im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen. Anschließend werden erneut eine Funktionsprüfung und eine Abgasmessung durchgeführt sowie ein Aufkleber „Gasgerät angepasst auf Erdgas Gruppe H“ angebracht. Die Dauer hängt sehr stark vom Gerätetyp, der Anpassungsmethode und dem Gerätezustand ab. Sie sollten im Durchschnitt mit 60 Minuten rechnen.

Was passiert, wenn ein Mangel an meiner Anlage festgestellt wird?

Wenn ein Mangel an Ihrer Anlage festgestellt wird, muss dieser beseitigt werden, da wir nur Gasgeräte anpassen dürfen, wenn die Betriebssicherheit gewährleistet ist. Sie erhalten von uns dazu eine Mängelkarte, die Sie Ihrem Vertragsinstallateur zur Reparatur vorlegen können. So wissen Sie genau, welche Mängel Ihre Anlage aufweist, und Sie können diese zielgerichtet beheben lassen. Auch wenn es Sie zunächst vielleicht nicht erfreuen mag – werden Fehlfunktionen rechtzeitig erkannt und behoben, verlängert sich die Lebensdauer Ihrer Geräte. Lassen Sie die Mängelkarte von Ihrem Installateur abzeichnen und senden Sie diese an uns zurück. Wir melden uns - wenn nötig - dann mit einem neuen Termin bei Ihnen.

Können alle meine Gasgeräte einfach angepasst werden oder gibt es Ausnahmen?

In vereinzelten Fällen – beispielsweise bei sehr alten Anlagen – kann es vorkommen, dass eine Anpassung nicht möglich ist. Dies wird aber nur für eine sehr geringe Anzahl von Geräten gelten. Die Quote liegt nach bisherigen Erfahrungen bei circa drei Prozent, da die Gerätehersteller auch für die meisten älteren Anlagen passende Ersatzteile bereitstellen. Geräte, die nicht angepasst werden können, müssen ausgetauscht oder ausgebaut werden. Wir bieten Ihnen in diesem Fall gern eine kostenfreie Beratung zu Geräten und Fördermöglichkeiten für die Neuanschaffung an.

Ich möchte, dass der Hersteller/mein Installateur/meine Wartungsfirma die Anpassung durchführt. Geht das?

Grundsätzlich sind wir als Netzbetreiber mit unseren Partnerfirmen für die Erdgasumstellung und die Anpassung der Gasgeräte verantwortlich. Sollten Sie wünschen, dass die Anpassung durch eine von Ihnen bevorzugte Firma durchgeführt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss die Firma technisch in ausreichender Weise für die Anpassung geeignet und zertifiziert sein. Zudem muss das von ENERVIE Vernetzt beauftrage Unternehmen stetig und unverzüglich über die Planung und Durchführung der Anpassung informiert werden, damit nachvollzogen werden kann, dass tatsächlich alle Geräte in unserem Netzgebiet angepasst wurden. Darüber können nur eindeutig zur Umstellung gehörende Kosten im angemessenen Rahmen von uns übernommen werden. Daher ist grundsätzlich zu empfehlen, die Anpassung durch das von uns beauftragte Fachunternehmen durchführen zu lassen.

 

Terminvereinbarungen

Wie erfahre ich von den Terminen?

Keine Sorge, Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir schreiben Sie rechtzeitig an und erklären Ihnen noch einmal den Ablauf des anstehenden Schrittes zur Erdgasumstellung. In einem weiteren Schreiben, etwa zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Besuch, nennen wir Ihnen einen Termin, zu dem ein Monteur zu Ihnen kommt.

Wurden Sie stichprobenartig für eine Qualitätskontrolle ausgewählt, erhalten Sie ein weiteres Schreiben mit einem geplanten Termin. Die grobe Zeitplanung für die einzelnen Netzgebiete können Sie auch unseren jeweiligen Flyern entnehmen. Bitte betrachten Sie die Termine grundsätzlich als verbindlich.

Hier auf unserer Internetseite halten wir Sie zusätzlich mit den wichtigsten Informationen auf dem Laufenden. Sollen Sie noch Fragen haben, können Sie uns in einem unserer Erdgasbüros besuchen (bitte Beachten Sie die Öffnungszeiten der jeweiligen Erdgasbüros) oder rufen Sie uns kostenlos an unter 0800. 123 99 50.

Was passiert, wenn ich den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen kann oder verpasst habe?

Sie erhalten für jede unserer Tätigkeiten, die wir bei Ihnen vornehmen müssen, einen Terminvorschlag. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sprechen Sie mit unserem Erdgasbüro, um einen neuen Termin für den Besuch zu vereinbaren. Falls Sie bereits im Vorfeld wissen, dass Sie in einem der genannten Zeiträume für längere Zeit abwesend sind, bitten wir vorab um eine Information an unser Erdgasbüro.

Es kann immer einmal passieren, dass man einen Termin vergisst oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht wahrnehmen kann. In diesem Fall hinterlässt der beauftragte Monteur eine Nachricht in Ihrem Briefkasten. Darin sind alle Informationen erhalten, wie Sie einen neuen Termin vereinbaren können.

Wir bitten Sie, sich dazu unbedingt mit uns über eine der angegebenen Kontaktmöglichkeiten in Verbindung zu setzen und bitte Sie, den neu vereinbarten Termin zuverlässig einzuhalten.

Ich habe noch keinen Termin zur Anpassung meiner Gasgeräte erhalten, wann bekomme ich ihn?

Mit der Einstufung in eine Kategorie legen wir nach der Erhebungsphase mit unseren Partnerfirmen den Anpassungszeitpunkt der einzelnen Gasgeräte fest:

  • Kategorie 1 wird bis zu zwei Wochen vor dem Schaltzeitpunkt angepasst,
  • Kategorie 2 kurz vor oder nach dem Umstellungsdatum und
  • Kategorie 3 bis zu sechs Wochen danach.

Der Schaltzeitpunkt ist das Datum, ab dem H-Gas in das örtliche Versorgungsnetz eingespeist wird. Abhängig vom spezifischen Anpassungszeitpunkt Ihrer Gasgeräte, erhalten Sie rechtzeitig im Voraus einen Termin zur Anpassung Ihrer Gasgeräte per Post. 

Wie erkenne ich die Monteure?

Damit Trickbetrüger keine Chance haben, beachten Sie bitte Folgendes. Sie erhalten niemals unangekündigte Besuche von unseren Monteuren. Wir informieren Sie immer vorab mit einem persönlich adressierten Schreiben. Nur bei Terminverschiebungen informieren wir Sie mit einer Postkarte in Ihrem Briefkasten.

Sie erkennen die Mitarbeiter und ihre Fahrzeuge an unserem Zeichen für die Umstellung von L- auf H-Gas zusammen mit unserem Logo sowie den Logos unserer Partner. Außerdem stellen wir Ihnen keine Kosten für Arbeitsstunden oder Material in Rechnung.

Der beauftragte Monteur weist sich zudem mit Mitarbeiterausweis, Lichtbildausweis und Ihrer persönlichen PIN aus. Diese erhalten Sie mit unserem persönlich an Sie adressierten Anschreiben zur Ankündigung unseres Besuchs bei Ihnen.

Und: Wenn Sie dennoch Zweifel haben, rufen Sie bei uns im Erdgasbüro unter der kostenfreien Rufnummer 0800. 123 9950 an und lassen Sie sich die Richtigkeit des Besuchs bestätigen.

Was passiert, wenn ich den Monteuren den Zutritt verweigere?

Wenn Sie lediglich einen Termin verpasst haben sollten, zum Beispiel weil Sie über längere Zeit nicht anwesend waren, können Sie uns gern im Erdgasbüro kontaktieren. Wir vereinbaren selbstverständlich einen Termin, zu dem Sie anwesend sein können.

Jedes Gasgerät ist auf die jeweilige Gasart eingestellt, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten. Wird die Gasart umgestellt, muss auch das Gerät angepasst werden. Geschieht dies nicht, können die Gasgeräte Schaden nehmen, kann der Betriebsort oder sogar das Leben des Anlagenbetreibers gefährdet sein. Als Netzbetreiber sind wir für die Sicherheit der Netze und der angeschlossenen Kunden verantwortlich. Um die Sicherheit in der Gasversorgung und beim Betrieb Ihrer Gasgeräte gewährleisten zu können, sind wir zur Anpassung Ihrer Gasgeräte verpflichtet. Ohne die Anpassung Ihrer Gasgeräte wären wir gezwungen, Ihren Gasanschluss auf Ihre Kosten zu sperren.

Um die Anpassung also möglichst schnell, effizient und sicher durchführen zu können, erfassen wir vorher alle Gasgeräte, prüfen diese auf Mängel und bestellen Materialien, die wir für die Anpassung Ihrer Gasgeräte benötigen. Daher ist es wichtig, uns Zutritt zu allen Ihren Geräten zu gewähren.

 

Kosten

Entstehen für mich Kosten?

Die Arbeiten der von uns beauftragten Fachfirmen zur Erhebung, Anpassung und eventuellen Qualitätskontrollen sind für Sie kostenfrei. Die Kosten tragen wir als Ihr Gasnetzbetreiber. Die entstandenen Kosten für die Erdgasumstellung fließen anschließend in die Netzentgelte ein. und werden später auf alle erdgasversorgten Haushalte und Unternehmen in Deutschland gleichermaßen umgelegt. Egal ob diese zuvor L- oder H-Gas bezogen haben. Das ist gesetzlich so geregelt. Damit diese solidarisch getragenen Kosten der Erdgasumstellung für den Einzelnen so gering wie möglich sind, müssen alle entstehenden Kosten von den Netzbetreibern - wie auch der ENERVIE Vernetzt - bei den zuständigen Regulierungsbehörden nachgewiesen werden. Die Behörden haben das Recht, unangemessene oder nicht zugehörige Kosten abzulehnen, wodurch diese Kosten nicht in die Netzentgelte einfließen.

Steigt mein Gaspreis durch die Umstellung?

Nein, Sie zahlen nach der Umstellung nicht mehr, aber auch nicht weniger. Zwar kostet ein Kubikmeter (m3) H-Gas mehr als ein Kubikmeter L-Gas - durch den höheren Energiegehalt (kWh pro m3) wird weniger Gas verbraucht. Sie zahlen nicht die Menge des verbrauchten Gases, sondern die darin enthaltene Energie (kWh).

Unabhängig von der Erdgasumstellung kann sich aufgrund von Tarifanpassungen des von Ihnen beauftragten Gasversorgers der Preis allerdings ändern.

Um eine genauere Verbrauchsabrechnung zu ermöglichen, ist eine Zwischenablesung zum örtlichen Schalttermin von L- auf H-Gas empfehlenswert. Liegt uns als Messstellenbetreiber der aktuelle Gaszählerstand zum jeweils örtlichen Schalttermin vor, können wir verbrauchsscharf abrechnen. Sie erhalten von uns vorab eine Ablesekarte oder können über das Online-Serviceportal den Zählerstand durchgeben.

Wer haftet, wenn mein Gerät eine Störung oder einen Defekt hat?

Die Haftung ist von der Fehlerursache abhängig. Diese wird nach Möglichkeit direkt vor Ort festgestellt. Sollte der Verdacht bestehen, dass die Fehlerursache in Zusammenhang mit der Erdgasumstellung steht, wenden Sie sich an das Team unserer Erdgasbüros. Waren die Monteure unserer Partnerfirmen zuletzt am betroffenen Gasgerät, so haben diese ein Nachbesserungsrecht. Beauftragen Sie direkt einen Vertragsinstallateur ohne vorherige Inaugenscheinnahme durch die zuständige Partnerfirma, ist eine Kostenübernahme durch ENERVIE Vernetzt oder die von uns beauftragten Dienstleister nicht möglich.

Organisatorisches

Was ist, wenn ich nach der Erhebung ein neues Gasgerät installiere?

Sie haben ein Neugerät installiert? Wir benötigen dann dringend eine Information!

Zur Vorbereitung der Anpassung und der Materialbestellung benötigen wir zwingend die Informationen zu den aktuell im Netz verbauten Gasgeräten. Sollten Sie zwischen der Erhebung und dem Zeitpunkt der Erdgasumstellung die Installation eines Neugerätes planen oder bereits ein neues Gasgerät eingebaut haben, bitten wir Sie uns darüber zu informieren, welches Gerät ausgetauscht wurde. Dazu benötigen wir nur das ausgefüllte Formblatt zur Anmeldung eines Neugerätes mit einer Bestätigung durch Ihren Installateur. Senden Sie das ausgefüllte Formblatt mit einem Bild vom Typenschild per Post oder per E-Mail an uns zurück oder geben Sie diese direkt im Erdgasbüro ab.


Sie haben ein „selbstadaptierenden Neugerätes“ installiert - wir erstatten anteilig Kosten!

Für den Gerätetausch im Rahmen der Erdgasumstellung von L- auf H-Gas erstatten wir Ihnen gemäß §19a EnWG und gemäß GasGKErstV anteilig die Kosten. Dafür benötigen wir nur das Kombiformular zur Kostenerstattung mit den aufgeführten Anlagen und das ausgefüllte Formblatt zur Anmeldung eines Neugerätes mit der Bestätigung durch Ihren Installateur. Senden Sie die Unterlagen per Post oder per E-Mail an uns zurück oder geben Sie diese direkt im Erdgasbüro ab. Die Bedingungen zur Kostenerstattung finden Sie hier und in unserem Download-Bereich.

Übrigens: Auch bei einem Wechsel des Energieträgers beispielsweise von Gas auf Strom (etwa beim Wechsel vom Gasherd zum Elektroherd) können Sie eine Kostenerstattung erhalten.

Was ist, wenn ich mein Gasgerät stilllege bzw. entsorge?

Wir benötigen dringend eine Information, wenn Ihr Gasgerät stillgelegt oder ausgebaut wurde!

Zur Vorbereitung der Anpassung und der Materialbestellung benötigen wir zwingend die Informationen zu den aktuell im Netz verbauten Gasgeräten. Sollten Sie zwischen der Erhebung und dem Zeitpunkt der Erdgasumstellung eine Stilllegung bzw. den Ausbau eines Gasgerätes planen oder bereits durchgeführt haben, bitten wir Sie uns darüber zu informieren, welches Gerät entfernt wurde. Dazu benötigen wir nur einen geeigneten Nachweis, wie einen Entsorgungsnachweis oder die Rechnung des Installateurs. Senden Sie die Unterlagen per Post oder per E-Mail an uns zurück oder geben Sie diese direkt im Erdgasbüro ab.

Übrigens: Auch Bei einem Wechsel des Energieträgers beispielsweise von Gas auf Strom (etwa beim Wechsel vom Gasherd zum Elektroherd) können Sie eine Kostenerstattung erhalten.

Ich habe eine gewerbliche Gasanwendung (wie Hotelküche, Back- oder Pizzaofen, Hell-/Dunkelstrahler). An wen muss ich mich wenden?

Grundsätzlich erheben wir auch diese Geräte ganz normal. Soweit die von uns beauftragte Fachfirma die nachfolgende Anpassung nicht leisten kann, wählen wir in Absprache mit Ihnen einen qualifizierten Dienstleister aus. Bei der Suche nach einer geeigneten Servicefirma ist das Team unseres Erdgasbüros gerne behilflich. Die entstehenden Kosten werden vom jeweiligen Netzbetreiber - hier ENERVIE Vernetzt - übernommen.

Welche Daten werden über mich erhoben und welchem Zweck dienen sie?

Daten werden im Rahmen der Erdgasumstellung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus §19a EnWG an uns als Gasnetzbetreiber benötigt. Wir erheben ausschließlich die erforderlichen Daten, die nötig sind, um sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und die Erdgasumstellung durchzuführen. Darüber hinaus ermitteln wir nur die technischen Gerätedaten, die für eine sachgemäße Umstellung erforderlich sind. Die Daten speichern wir nur so lange, wie es die gesetzlichen Vorschriften vorsehen (zum Beispiel Vorschriften im Steuerrecht oder zur Gewährleistung) und erfordern. Informationen, wie wir Daten erheben und verarbeiten, finden Sie in den Datenschutzinformationen.

Gibt es andere Zwecke für die meine Daten genutzt werden?

Nein, es ist sowohl dem Netzbetreiber als auch den beauftragten Firmen untersagt, die ermittelten Daten zu anderen Zwecken als den in den Datenschutzinformationen aufgeführten Gründen zu nutzen.

Sonstiges

Verändert sich der Wirkungsgrad meines Gerätes durch das neue H-Gas?

Nach Abschluss der Erdgasumstellung ist der Wirkungsgrad der Anlage der gleiche wie vorher. Während der Umstellung der Gasarten kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen, aber dieser Effekt ist zeitlich begrenzt. Da künftig eine geringere Gasmenge für die gleiche Erwärmung benötigt wird, könnte die Warmwassertemperatur in einem auf H-Gas eingestellten Gerät bei Betrieb mit L-Gas leicht sinken. Unser Ziel ist es, dass die Gasgeräte nach Erdgasumstellung auf H-Gas optimal eingestellt sind und gewohnt effizient laufen. Alle Änderungen am Gerät werden durch unsere beauftragten Anpassungsmonteure vorgenommen.

Kann der Anpassungsmonteur gleichzeitig eine Wartung an meinem Gerät vornehmen?

Nein, das ist nicht möglich. Die spezialisierten Fachunternehmen sind dafür nicht zuständig. Für die Wartung Ihrer Gasgeräte beauftragen Sie oder Ihr Vermieter wie gewohnt einen Installateur.

Wird die Gasversorgung während der Umstellung unterbrochen?

Nein, die Gasversorgung ist zu keiner Zeit unterbrochen. Die Anpassung Ihrer Geräte wird mit der Umstellung des Erdgasnetzes koordiniert, sodass alle Gasgeräte, die an einer Leitung angeschlossen sind, entsprechend der Anpassungsmethode rechtzeitig angepasst werden. Bei der Umstellung der Gasgeräte wird die Leitung mit H-Gas befüllt und Sie nutzen Ihre Geräte ganz normal weiter.

Nur wenn wir für die Anpassung Material durch Einbau tauschen müssen, wird das Gerät kurzzeitig ausgeschaltet. Anschließend nimmt der Anpassungsmonteur das Gasgerät wieder in Betrieb.