Netzentgelte Strom
Hier informieren wir Sie über unsere aktuell gültigen Netzentgelte - § 27 (1) StromNEV
Die Entgelte beruhen auf einer geltenden Festlegung von Erlösobergrenzen durch die zuständige Regulierungsbehörde. Infolge einer Einlegung von Rechtsmitteln kann es ggf. auch rückwirkend zu einer Änderung dieser Erlösobergrenzen und der darauf beruhenden Entgelte kommen.
In diesem Fall sind zwischen den Vertragspartnern abschließend die Entgelte maßgeblich, die sich aus der rechts- und bestandskräftigen Erlösobergrenze ergeben.
Dies kann dazu führen, dass Entgelte für vorangegangene Zeiträume nachgefordert oder zurückgezahlt werden müssen. Die Modalitäten der Rück- oder Nachzahlung, die jeweils mit dem für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Basiszinssatz gem. § 247 BGB verzinst werden, werden wir rechtzeitig bekannt geben.
Netzentgelte 2025
Sollten gesetzliche Neuregelungen einen Zuschuss zu den Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber für 2025 vorsehen und die Übertragungsnetzbetreiber daraufhin Ihre Netzentgelte für 2025 anpassen, so hätte dies dann ggf. auch eine Anpassung der Netzentgelte der ENERVIE Vernetzt GmbH zur Folge.
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Netzentgelte 2025 (pdf, 0,2 MB)
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Umlagen und Steuern 2025 (pdf, 0,17 MB)
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Preise Mako 2025 (xlsx, 0,04 MB)
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Konzessionsabgaben (pdf, 0,46 MB)
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Sonderentgelte nach StromNEV §19 Abs.3 2025 (pdf, 0,1 MB)
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Sonderentgelte nach StromNEV §19 Abs.3 2024 (pdf, 0,1 MB)
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Hochlastzeitfenster 2025 (pdf, 0,25 MB)
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Hochlastzeitfenster 2024 (pdf, 0,25 MB)
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Preise für Leistungen ausserhalb des regulierten Bereiches (pdf, 0,24 MB)
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Individuelle Entgelte nach §19 Abs. 2 Strom NEV (pdf, 0,37 MB)
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Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV (pdf, 0,03 MB)
Haftungsausschluss
Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der ENERVIE Vernetzt GmbH ausgeschlossen. Die ENERVIE Vernetzt GmbH behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.