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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Die Bundesnetzagentur hat am 27.11.2023 die Festlegung (Az.: BK6-22-300 und BK8 22/010-A) zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz beschlossen.

Die Festlegungen der Bundesnetzagentur können unter folgenden Links eingesehen werden:

- BK6-22-300 Bundesnetzagentur - Aktuelles - BK6-22-300
- BK8-22/010-A Bundesnetzagentur - Aktuelles - Festlegung

Die neuen Bestimmungen sind zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

Der Netzbetreiber ist damit berechtigt und verpflichtet, ab 01.01.2024 den Strombezug neu installierter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (insbesondere bei Gefährdung der Netzsicherheit) zu reduzieren.

Als steuerbare Verbrauchseinrichtung (sVE) gelten

- Private Ladeeinrichtungen für Elektromobile
- Wärmepumpenheizungen
- Anlagen zur Raumkühlung
- Stromspeicher mit Stromentnahme aus dem Netz 

mit einer Leistung >4,2 kW und Anschluss in der Niederspannungsebene.

Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet die Steuerbarkeit seiner Anlagen zu ermöglichen. Hierzu gehört auch die Bestellung eines intelligenten Messsystems sowie die Bereitstellung eines LAN-Anschlusses zur direkten Übertragung des Steuersignals an die sVE bzw. an das Energiemanagementsystems.

Im Gegenzug für diese sog. netzorientierte Steuerung erhalten die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt. Die BNetzA legt für 2024 verschiedene Varianten der Netzentgeltreduzierung fest, zwischen denen der Betreiber wählen kann.
 

  • Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung


Dieses Modul sieht eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte vor. Dabei gilt eine bundeseinheitliche Regelung zur Bestimmung dieser Pauschale. Die Pauschale wird einmal jährlich gewährt.
 

  • ​Modul 2: Prozentuale Arbeitspreisreduzierung 


Dieses Modul sieht eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises des Netzentgeltes um 60% vor. Voraussetzung für Modul 2 ist insbesondere, dass der Verbrauch der sVE separat gemessen (separater Zählpunkt) und an einer separaten Marktlokation abgerechnet wird.

Die Höhe der entsprechenden Entgeltreduzierung für die einzelnen Module weisen wir in unserem aktuellen Preisblatt aus. 

Die zur Abbildung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen möglichen Messkonzepte sind in folgender Datei dargestellt:

Messkonzepte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen 

Wir als Netzbetreiber rechnen die Entgeltreduzierung mit dem jeweiligen Energielieferanten ab. Dieser ist verpflichtet, die Reduzierung an die Kunden weiterzugeben.

Anmeldung einer neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024:



Beantragung der Netzentgeltreduktion für Bestandskunden (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024)