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Technische Vorschriften für das Netzgebiet der ENERVIE Vernetzt

Die ENERVIE Vernetzt ist als Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der ENERVIE Vernetzt technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen. Diese Regelungen stellen wir Ihnen auf den kommenden Seiten als Download zur Verfügung.