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Umgang mit begrenzten Netzanschlusskapazitäten bei ENERVIE Vernetzt

Aufgrund einer Vielzahl nahezu zeitgleicher Anfragen für Stromanschlüsse mit hohem Leistungsbedarf wird die zulässige Bezugsleistung aus dem vorgelagerten Übertragungsnetz der ENERVIE Vernetzt bei weitem überschritten.

ENERVIE Vernetzt ist daher gezwungen, ein Verfahren vorzugeben, wie die begrenzten Netzanschlusskapazitäten allen Netzanschlusspetenten angemessen, diskriminierungsfrei und transparent zur Verfügung gestellt werden können (entsprechend § 17 EnWG).

Die Ende 2024 noch verfügbare Netzanschlusskapazität für den Bezug beträgt 200 MVA, es liegen derzeit bereits Netzanschlussanfragen mit einer Bezugsleistung von über 800 MVA vor.

Ab 2024 werden daher alle Netzanschlussanfragen mit einem Leistungsbedarf für den Bezug von 5 MVA oder mehr bei ENERVIE Vernetzt zunächst gesammelt (also auch die Anfragen größer 5 MVA, die seit dem 01.02.2024 bei ENERVIE Vernetzt bereits eingegangen sind). Jeder Anschlusspetent muss in seiner Anfrage neben den technischen Daten der Anschlussanlagen und eines Grundstücksbesitznachweises u.a. auch angeben, welchen Leistungsbedarf er wünscht, ob eine Zuordnung von Teilleistungen möglich ist und ob es dann eine Mindestbezugsleistung gibt. Für eine vollständige Anfrage für einen Leistungsbedarf bzw. eine Leistungserhöhung von 5 MVA oder mehr sind mindestens folgende Angaben erforderlich:

 

  • Angabe zum Ort des Netzanschlusses: Grundstück, Besitzverhältnisse, Nachweis der Grundstücksbenutzungsrechte
  • Amtlicher Lageplan
  • Gebäude-Grundriss mit geplanter Versorgung
  • Formulare E.1 und E.2 gemäß VDE AR N 4110
  • Gewünschte Anschlussspannungsebene
  • Technische Daten des Netzanschlusses
  • Leistungsbedarf
     

             - Gewünschte Gesamtleistung in MVA

             - Angabe, ob Teilleistung möglich ist und Wert für die Mindestleistung in MVA

  • (Gewünschter) Realisierungszeitpunkt des Netzanschlusses
  • Projektunterlagen (geplante Anlage, Finanzierungszusage, etc.)

 

Es werden Anfragen bis zum 31.01. eines jeden Jahres berücksichtigt. Jede nicht vollständige Anfrage wird von der weiteren Bearbeitung ausgeschlossen. Danach wird geprüft, ob die Summe der angefragten Bezugsleistungen die freie Bezugskapazität im Netzgebiet übersteigt. Ist dies der Fall, wird die freie Netzkapazität jeder qualifizierten einzelnen Netzanschlussanfrage anteilig in gleicher Höhe zugeordnet (entsprechend "Repartierungsmodell" des BDEW). Sollte die zugeordnete Leistung höher als der Leistungsbedarf sein, wird diese nicht benötigte Leistung auf alle anderen Anschlusspetenten, die noch nicht ihre volle beantragte Kapazität in dieser Zuteilungsrunde erhalten haben, nach dem gleichen Prinzip verteilt.

Die bedienbaren Anschlusspetenten erhalten dann ab April eine Information über die zur Verfügung stehende Bezugskapazität für den gewünschten Bezugsort inkl. dem Angebot einer Angebotsstudie, in der nach Auftragserteilung die für den Netzanschluss tatsächlich verbundenen Kosten ermittelt werden.

Das Verfahren wird jährlich wiederholt.