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Gleichbehandlung: Wir öffnen unsere Netze diskriminierungsfrei

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verlangt, dass Energieversorgungsunternehmen, die mehr als 100.000 Kunden versorgen, ein Gleichbehandlungsprogramm - kurz: GBP - festlegen und einen Gleichbehandlungsbeauftragen benennen. Damit soll sichergestellt werden, dass im Netzgeschäft eine diskriminierungsfreie Abwicklung gewährleistet wird – also Verhaltensweisungen eingehalten werden, alle Netznutzer „gleich“ zu behandeln.

Für die ENERVIE Gruppe ist Britta Wolf die Gleichbehandlungsbeauftrage. Sie steht bei allen Fragen rund um das Thema Gleichbehandlung/Unbundling zur Seite.

Die ENERVIE Gruppe veröffentlicht einmal im Jahr - zum 31. März - zudem einen Gleichbehandlungsbericht. Der Bericht umfasst die Maßnahmen, die zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms und damit zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts im vorangegangenen Jahr getroffen worden sind.

Der ENERVIE Gleichbehandlungsbericht informiert Sie zu

  • der Organisation
  • dem Gleichbehandlungsprogramm
  • den stattgefundenen Schulungen
  • den Projekten mit Unbundling-Bezug
  • der Arbeit der Gleichbehandlungsbeauftragten

 

Zum Download

ENERVIE Gleichbehandlungsbericht 2022