Die Trinkwasserverordnung vom 1. Januar 2003 regelt, dass die Trinkwasserqualität an der Entnahmestelle ("am Zapfhahn") des Verbrauchers eingehalten werden muss. Dies bedeutet, dass auch die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung dort einzuhalten sind - so steht dem Verbraucher zu jeder Zeit reines, klares und zum Genuss anregendes Trinkwasser zur Verfügung.
Diese Informationen des DVGW gehen wir hier auch gerne an Sie weiter.
Die Verantwortung für die Trinkwasserqualität verteilt sich auf verschiedene Schultern:
- Die Wasseraufbereitung und die -verteilung bis zur Übergabestelle im Haus fallen unter die Verantwortung des Wasserversorgers - im Falle der ENERVIE Vernetzt: Mark-E und Stadtwerke Lüdenscheid.
- Die Qualität des Trinkwassers bis zur Übergabestelle im Haus stellen die Wasserversorger sicher. Sie entnehmen dem Verteilnetz der ENERVIE Vernetzt regelmäßig Proben.
- Ab der Übergabestelle im Haus ist der Hausbesitzer oder der Betreiber der Hausinstallation für die Erhaltung der Trinkwasserqualität verantwortlich.
- Und: Um die Trinkwasserqualität über die gesamte Lebensdauer der Trinkwasseranlage sicherzustellen, müssen die richtigen Materialien für die Hausinstallation ausgewählt und eine fachgerechte Planung sowie eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung garantiert sein. Nur so werden Betriebssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Trinkwasserinstallation auf Dauer erhalten (Quelle: DVGW)
Für weitere Informationen und zum Nachlesen
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. informiert auf seiner Website hier zur
DVGW/Trinkwasserinstallation
Mark-E veröffentlicht auf seiner Website hier regelmäßig zur Wasserqualität
Mark-E/Privatkunden/Produkte/Wasser/
Die Stadtwerke Lüdenscheid informieren auf ihrer Website hier regelmäßig zur Wasserqualität
Stadtwerke Lüdenscheid/Privatkunden/Wasser